(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge über die Lieferung, Ausstattung und den Betrieb von digitalen Wohnassistenz- und AAL-Systemen (Active and Assisted Living), die zwischen der Simbolon LTD., Niederlassung Deutschland, Buddestraße 76, 47809 Krefeld (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Nutzer“) geschlossen werden.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Assistenzsysteme (Hardware-Sensorik wie Herdwächter, Radarsensoren, intelligente Zugangssysteme) sowie die dazugehörige digitale Infrastruktur (Software, App, Cloud-Auswertung) zur Miete oder zum Kauf zur Verfügung.
(2) Wichtige Zweckbestimmung (Intended Purpose): Die eingerichteten Systeme dienen ausschließlich der Erhöhung der Haushaltsführungssicherheit, dem allgemeinen Wohnkomfort und der informativen Benachrichtigung von hinterlegten Kontaktpersonen.
(3) Kein Medizinprodukt: Die Produkte des Anbieters stellen ausdrücklich kein Medizinprodukt im Sinne der Europäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR – Verordnung (EU) 2017/745) dar. Sie diagnostizieren, verhüten, überwachen, behandeln oder lindern keine Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen.
(4) Kein Notrufsystem: Das System ist keine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) und kein Hausnotrufsystem im Sinne der DIN VDE V 0825. Das System ersetzt in keinem Fall die gebotene persönliche Aufsicht, eine pflegerische Betreuung durch Fachpersonal oder die Inanspruchnahme medizinischer und behördlicher Rettungskräfte.
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website, in Broschüren oder durch Vermittlungspartner stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Auftrag des Kunden (z. B. in Textform via E-Mail, Post oder über elektronische Buchungssysteme) ausdrücklich bestätigt (Auftragsbestätigung) oder mit der tatsächlichen Ausführung der Einrichtung vor Ort beginnt.
(3) Soweit der Kunde die Refinanzierung der Technologie durch Kostenträger (z. B. Zuschüsse der Pflegekassen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI) anstrebt, obliegt die vorherige Beantragung und Einholung der Kostenzusage ausschließlich dem Kunden. Das zivilrechtliche Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden bleibt hiervon unberührt; der Kunde bleibt alleiniger Schuldner der vertraglichen Vergütung gegenüber dem Anbieter, unabhängig davon, ob oder in welcher Höhe ein Kostenträger leistet.
(1) Schließt der Kunde den Vertrag als Verbraucher im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts (§ 312c BGB) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) ab, steht ihm ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
(2) Elektronische Widerrufsfunktion (§ 356a BGB): Wurde der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche (Website, Webshop, App) geschlossen, stellt der Anbieter dem Kunden zur Ausübung des Widerrufsrechts eine ständig verfügbare und leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung. Der Kunde kann den Widerruf durch Anklicken der Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ und die anschließende Übermittlung durch die Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ direkt online erklären. Der Anbieter übermittelt dem Kunden bei Nutzung dieser Funktion unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) unter Angabe von Datum und Uhrzeit des Eingangs.
(3) Das Widerrufsrecht kann auch in jeder anderen Form gemäß der gesetzlichen Widerrufsbelehrung (z. B. durch Postversand oder E-Mail) ausgeübt werden.
(4) Vorzeitiges Erlöschen bei Dienstleistungen: Soweit der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen (z. B. die fachgerechte Einrichtung der Systeme vor Ort) umfasst, erlischt das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat. Dies setzt voraus, dass der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
(Die vollständige gesetzliche Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular ist dem Vertrag als separates Dokument beigefügt.)
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungen sind mangels abweichender Vereinbarung sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt.
(3) Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis im Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt). Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verarbeitung ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Hardware herauszuverlangen.
(1) Das System besteht aus physischen Elementen und digitalen Dienstleistungen (Paketvertrag). Der Anbieter räumt dem Kunden für die vertraglich vereinbarte Dauer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die im System integrierte Software, die App sowie die Cloud-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Aktualisierungspflicht: Der Anbieter stellt sicher, dass dem Kunden während des Bereitstellungszeitraums Aktualisierungen (Updates) bereitgestellt werden, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts sowie dessen IT-Sicherheit erforderlich sind (Sicherheitsaktualisierungen gemäß § 327f BGB).
(3) Der Kunde wird über bereitstehende Updates informiert und ist verpflichtet, diese gemäß den Anweisungen des Anbieters unverzüglich zu installieren oder – bei automatisierten „Over-the-Air“-Updates – deren Ausführung nicht durch Trennung vom Strom- oder Datennetz zu blockieren. Versäumt der Kunde die Installation einer ordnungsgemäß bereitgestellten Aktualisierung, haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Produktmängel, Sicherheitslücken oder Systemausfälle (§ 327f Abs. 2 BGB).
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine höchstmögliche Verfügbarkeit und Präzision der digitalen Assistenzsysteme und der KI-gestützten Auswertung.
(2) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen und erkennt an, dass die eingesetzte Sensorik physikalischen und technologischen Limitationen unterliegt. Eine 100%ige Erfassung aller denkbaren Gefahrensituationen kann systembedingt nicht garantiert werden.
(3) Insbesondere bei der Radarsensorik (Sturzerkennung) können Verdeckungen durch massive Möbelstücke, Personenansammlungen, das Durchqueren von Haustieren oder langsame, gleitende Bewegungen dazu führen, dass abweichende Verhaltensmuster oder Stürze von der Software nicht erfasst werden. Eine solche bauart- und umgebungsbedingte Nicht-Auslösung in Randbereichen stellt keinen Produktmangel dar.
(1) Strom und Netzwerk: Die vertragsgemäße Funktion der lokalen Assistenzsysteme sowie die Alarmierungsfähigkeit setzen zwingend eine ununterbrochene, ausreichende Stromversorgung (230V) sowie eine stabile lokale Netzwerk- (WLAN) und/oder Mobilfunkverbindung am Installationsort voraus. Die Vorhaltung, Wartung und Bezahlung dieser Infrastruktur obliegt allein dem Kunden. Für Systemausfälle, Fehlfunktionen oder nicht gesendete Benachrichtigungen, die auf Stromausfälle, Netzwerkstörungen, Providerprobleme oder Defekte an kundeneigenen Endgeräten (z. B. Router) zurückzuführen sind, ist jede Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(2) Umgang mit Sensorik: Der Kunde verpflichtet sich, die installierte Hardware pfleglich zu behandeln. Das Verhängen, Bemalen, Verschieben oder die eigenmächtige Demontage der Sensorik (insbesondere der Radarsensoren und Herdwächter) ist strikt untersagt. Solche Eingriffe heben die Erkennungsleistung auf und führen zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen.
(3) Digitale Schlösser (Smart Locks): Soweit elektronische Zugangssysteme eingerichtet werden, ist der Kunde verpflichtet, auf Systemwarnungen bezüglich eines niedrigen Batteriestands zu achten und den Batteriewechsel unverzüglich vorzunehmen (sofern dieser nicht durch einen separaten Wartungsvertrag durch den Anbieter geschuldet ist).
(1) Reaktion von Dritten: Erkennt das System systemseitig eine Unregelmäßigkeit, leitet es automatisch eine Benachrichtigung an die vom Kunden hinterlegten Kontaktpersonen (Angehörige, Pflegedienste) weiter. Die vertragliche Leistungspflicht des Anbieters beschränkt sich auf den ordnungsgemäßen, nachweislichen elektronischen Versand dieser Nachricht aus der Cloud-Infrastruktur. Der Anbieter schuldet ausdrücklich nicht das tatsächliche Erreichen der Kontaktperson, deren rechtzeitige Reaktion oder den erfolgreichen Vollzug von Rettungsmaßnahmen durch Dritte.
(2) Kosten für Fehlalarme: Sofern das System automatisiert Helfer, Pflegedienste oder behördliche Rettungskräfte (Feuerwehr, Polizei) alarmiert und sich dies als Fehlalarm herausstellt (z. B. durch technische Irritationen, Fehlbedienung durch den Nutzer), trägt die daraus resultierenden Kosten für Einsätze Dritter vollumfänglich der Kunde. Eine Erstattung durch den Anbieter erfolgt nicht, es sei denn, der Fehlalarm beruht nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
(3) Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
(4) Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung (§§ 433 ff. BGB für Hardware, §§ 327 ff. BGB für digitale Produkte).
(2) Für Sachmängel an neu hergestellten Sachen sowie digitalen Produkten haftet der Anbieter gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Fristen (in der Regel 24 Monate ab Ablieferung bzw. Bereitstellung).
(3) Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres ab Bereitstellung eines digitalen Produkts, so wird vermutet, dass das digitale Produkt bereits bei Bereitstellung mangelhaft war (§ 327k BGB). Bei dauerhaft bereitgestellten Produkten wird vermutet, dass das Produkt während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft war.
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten (inklusive etwaiger Sensordaten und Zugangsprotokolle bei digitalen Schließsystemen) erfolgt streng nach den Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Der Anbieter stellt systemisch sicher, dass sensible Bewegungsprofile im privaten Wohnumfeld des Kunden nur anlassbezogen (z. B. nach einem detektierten Sturzalarm) und hochgradig verschlüsselt verarbeitet werden.
(3) Detaillierte Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen, die dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird.
(1) Soweit Verträge über kontinuierliche Überwachungs- und Cloud-Dienstleistungen (Dauerschuldverhältnisse) geschlossen werden, richtet sich deren Laufzeit und Kündigungsfrist nach den individuellen Vereinbarungen im Kundenauftrag, vorbehaltlich der gesetzlichen Grenzen für Verbraucherverträge.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(3) Änderungen, Ergänzungen, Kündigungen sowie sonstige rechtserhebliche Anzeigen und Erklärungen des Kunden gegenüber dem Anbieter bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Brief, Fax) gemäß § 126b BGB. Die Anwendung einer strengeren Form (insbesondere der Schriftform nach § 126 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(1) Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften des BGB.
Stand der AGB: August 2026 / Simbolon LTD, Buddestraße 76, 47809 Krefeld